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Letzte aktuallisierung der Presseschau: 04.12.2023

 



Neue Behandlungsoptionen bei Bluthochdruck: Welche aussichtsreichen Therapieansätze sind in der Pipeline?

Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, 30.11.2023

 

Auf dem 47. Deutschen Hypertonie Kongress, der vom 30. November bis zum 2. Dezember 2023 unter dem Titel „Herausforderung Hypertonie – Wege zur kardio-reno-vaskulären Gesundheit 2030“ in Berlin stattfindet, werden unterschiedliche Aspekte zum Bluthochdruck im Fokus stehen; besonders relevant sind neue Therapieoptionen – die entweder schon verfügbar sind oder künftig dringend erwartet werden, um die Behandlung Tausender Menschen in Deutschland weiter zu verbessern und Spätfolgen wie Schlaganfall, Herzinfarkt oder Nierenversagen zu verhindern. PD Dr. Markus Tölle, diesjähriger Kongresspräsident, stellte zwei neue Substanzklassen vor.

 


12 Millionen Euro Förderung: Großer Erfolg für Nierenforschung des UKE

Quelle: Informationsdienst Wissenscaft, 24.11.2023

 

Der Sonderforschungsbereich 1192 (SFB 1192) „Immune-Mediated Glomerular Diseases“ des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) in einer dritten Förderperiode für weitere vier Jahre gefördert. Die DFG hat hierfür 12 Millionen Euro bewilligt. Ziel des 2015 eingerichteten SFB 1192 ist es, entzündliche Nierenerkrankungen zu erforschen und neue Behandlungskonzepte für autoimmune Nierenerkrankungen zu entwickeln. Hierbei arbeiten UKE-Wissenschaftler:innen mit Kolleg:innen der Universitäten Hamburg und Bonn zusammen.

 


Diabetes insipidus - Dieser Test zur Diagnose ist zuverlässiger

Quelle: Pharmarzeutische Zeitung, 22.11.2023

 

Krankhaftes Vieltrinken kann auf die Hormonmangelstörung Diabetes insipidus hinweisen. Zur Diagnose dienen etwa der sogenannte Kochsalz- oder der Arginin-Infusionstest. Einer aktuellen Studie zufolge ist einer davon zuverlässiger als der andere.  Bei Diabetes insipidus herrscht entweder ein Mangel des antidiuretischen Hormons (ADH) vor, das in der Niere die Rückgewinnung von Wasser aus dem Primärharn stimuliert, oder die renalen ADH-Rezeptoren sind unempfindlich gegenüber dem Hormon. Betroffene trinken in extremen Fällen bis zu 30 Liter pro Tag und müssen entsprechend viel Wasser lassen.


Mit Killerzellen die Organabstoßung in Schach halten

Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, 21.11.2023

 

Ein gespendetes Organ bleibt für den Körper immer fremd und wird vom Immunsystem bekämpft. Um eine Abstoßung zu verhindern, muss die komplette Immunabwehr ein Leben lang unterdrückt werden. Ein MHH-Forschungsteam setzt nun genetisch veränderte Killerzellen gegen genau jene Immunzellen an, die das Transplantat zerstören wollen. Wenn ein Organ unheilbar erkrankt ist und versagt, bleibt als letzte Behandlungsmöglichkeit nur eine Transplantation. Allerdings erkennt das Immunsystem der Empfängerin oder des Empfängers das Spenderorgan anhand von Gewebemerkmalen als fremd und greift es an. Um eine Abstoßung zu verhindern oder zumindest zu verzögern, muss das Immunsystem unterdrückt werden – und zwar lebenslang. Diese immunsuppressiven Therapien funktionieren häufig so, dass sie die Aktivität der Abwehrzellen einschränken und so die Bildung von Antikörpern und die Aktivierung von Immunzellen verhindern. Dieser Mechanismus schützt zwar das Spenderorgan, aber erleichtert gleichzeitig auch Infektionen durch Viren, Pilze und Bakterien.

 

 


Neue Mindestmenge macht Herztransplantationen sicherer

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, 16.11.2023

 

In Deutschland sind im letzten Jahr 358 Herzen transplantiert worden – teilweise in Transplantationszentren, die diese höchst anspruchsvolle Operation nur selten durchführen. Studien zeigen jedoch, dass die Überlebens- und Heilungschancen von Patientinnen und Patienten besser sind, wenn die Zentren Routine und Erfahrung besitzen: nicht nur generell bei Transplantationen, sondern auch speziell bei Herztransplantationen. Damit diese planbaren komplexen Eingriffe künftig nur an Standorten mit entsprechender Expertise vorgenommen werden, legte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner heutigen Sitzung die Leistungsmenge als sogenannte Mindestmenge fest: Für Herztransplantationen gilt ab 2026 eine jährliche Mindestmenge von 10 pro Krankenhausstandort. Nur Standorte, die die Mindestmenge nach ihrer in 2025 abzugebenden Prognose voraussichtlich erreichen oder über eine Ausnahmegenehmigung des jeweiligen Bundeslandes verfügen, dürfen dann grundsätzlich noch Herztransplantationen erbringen. Für die Jahre 2024 und 2025 gilt eine Übergangsregelung.